Die Entstehung und Entwicklung der Albert-Heim-Stiftung
Ein Bericht von 1985 des damaligen Präsidenten der Albert-Heim-Stiftung, W. Glättli
Die nachfolgenden Ausführungen beleuchten die Entstehungsgeschichte der Albert-Heim-Stiftung, ihre Beziehungen zur Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und schliesslich die Gründe für eine Revision der Stiftungsurkunde.
Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft 1927 bis 1930
Unstimmigkeiten zwischen dem Zentralpräsidenten und den Mitgliedern des Zentralvorstandes erreichten im Jahr 1927 ihren Höhepunkt und gipfelten im Rücktritt des gesamten Vorstandes. Eine ausserordentliche Generalversammlung vom 19. Juni 1927 stand ganz im Zeichen des Parteienhasses und das Schicksal der SKG bewegte sich auf des Messers Schneide. Obwohl der Vorstand an der vorangegangenen ordentlichen Generalversammlung vom 3. April 1927 wiederum bestätigt worden war, konnte an eine positive Zusammenarbeit mit dem Präsidenten nicht mehr gedacht werden.
Mit einer für damalige Zeiten enormen Beteiligung von 300 Personen wurde in Luzern am 15. April 1928 die letzte Generalversammlung der SKG durchgeführt. Am 17. Juni 1928 fand in Langenthal gemäss den neuen Statuten, gegen die vorher mehr als 80 Abänderungsanträge eingereicht worden waren, die erste Delegiertenversammlung der SKG statt. Als neuer Präsident wurde Dr. Otto Vollenweider, Bezirksgerichtspräsident, Bern, gewählt, ein Kynologe, dessen Wirken für die erste Epoche der AHS massgebend sein sollte.
Prof. Dr. Albert Heim (1849 – 1937) war zu diesem Zeitpunkt 79 Jahre alt und hatte sich bereits mehr oder weniger aus dem aktiven Vereinsleben der SKG zurückgezogen. Es gelang Jedoch dem alten Mann aus Zürich in einer unvergesslichen Ansprache vor der Delegiertenversammlung in Langenthal die Anwesenden dazu zu bewegen, endlich das Kriegsbeil zu begraben und den Entschluss zu fassen, sich wieder auf die Kynologie zu konzentrieren. Wenn auch den dort anwesenden Kynologen die bereits um Jahrzehnte zurückliegenden Verdienste Heims um die Rettung der Schweizer Hunderassen nicht mehr so gegenwärtig waren, hinterliess er doch mit seinem bestimmten Auftreten in Langenthal einen so grossen Eindruck, dass die bereits im engeren Kreise geplante Stiftung nur den Namen Heim tragen konnte.
Die Anfänge der Stiftung
Noch vor dieser denkwürdigen Delegiertenversammlung machte Stammbuchführer Carl Wittwer an der ZV-Sitzung vom 14. April 1928 die Mitteilung, dass im Naturhistorischen Museum in Bern auf Anregung von Prof. Dr. F. Baumann (1865 – 1961) bald eine kynologische Abteilung eröffnet werde; die bereits bestehende Schädelsammlung von Hunden sollte erweitert werden. Wittwer regte an, in einem Aufruf im «Schweizer Hundesport» die SKG-Mitglieder aufzufordern, mit der Einsendung von Hundekadavern das Vorhaben zu unterstützen.
An der Sitzung des Zentralvorstandes vom 12. Januar 1929 erging der Beschluss, anlässlich des 80. Geburtstages von Prof. A. Heim (12.4.1929) eine Stiftung auf seinen Namen zu gründen. Das für unsere Stiftung historische Datum war der 14. April 1929, als die Delegiertenversammlung auf dem Gurten bei Bern unter dem Vorsitz von Dr. Otto Vollenweider dem Vorstand den Auftrag erteilte, eine Stiftung zu gründen mit dem Zwecke, die im Naturhistorischen Museum befindliche Sammlung von Tierskeletten und Hundeschädeln, zusammengetragen von Prof. Th. Studer (1845 – 1922), weiterzuführen und auszubauen. Die Verwaltung sollte die Burgergemeinde Bern übernehmen, die auch Besitzerin des Museums ist. Gleichzeitig wurde ein jährlich auszurichtender Betrag der SKG von Fr. 500.- genehmigt. Dem Spendenaufruf folgten der St. Bernhards-Club und die Sektionen Zürich und Winterthur mit den ersten Beiträgen von je Fr. 500.-. Bis zum 9. November 1929 waren aus Mitgliederkreisen bereits Fr. 3’085.- eingegangen.
Die Entwicklung der Stiftung in den ersten zehn Jahren
Zunehmende Altersbeschwerden verunmöglichten bald eine Mitarbeit von Prof. A. Heim, nachdem er noch mehr symbolisch bei der konstituierenden Sitzung den Vorsitz geführt hatte. Selbstredend wurde das Präsidium des Stiftungsrates Dr. O. Vollenweider übertragen, der dieses Amt von 1930 bis 1955 versah; ebenfalls gehörte Stammbuchführer Carl Wittwer während 34 Jahren der Stiftungsleitung an.
Am 21.3. / 14.4.1930 konnte die Stiftungsurkunde unterzeichnet werden, nachdem das vorgesehene Kapital von Fr. 7’500.- einbezahlt war. Man schaute mit Zuversicht in die Zukunft und beschloss daher im Mai 1930, das Stammkapital auf Fr. 25’000.- festzulegen. Voller Hoffnung und Zuversicht gab der Zentralpräsident an der Delegiertenversammlung bekannt, dass im geplanten Neubau des Museums ein grosser Saal mit geräumigen Kästen zur Verfügung gestellt werde, damit darin 60 ausgestopfte Hunde untergebracht werden könnten (Wunschträume gab es schon damals!). Seit Bestehen der Stiftung waren 46 Skelette eingeliefert worden. Auch die Eingänge für die Schädelsammlung liessen zu wünschen übrig, waren es beispielsweise im Jahre 1934 nur sieben Exemplare. Ende 1934 war der Vermögensstand auf Fr. 12’000.- angewachsen. Die Entwicklung der Stiftung gedieh nur mühsam auf einem steinigen Boden. Man muss dabei an die damaligen Krisenjahre mit einer weltweiten katastrophalen Arbeitslosigkeit denken. Auch in den SKG-Sektions-Vorständen drehten die Kassiere jeden Franken dreimal, bevor er ausgegeben wurde. In unzähligen Aufrufen und Bitten rief Dr. Vollenweider zur Mitarbeit auf und sehr oft konnte man aus seinen Berichten Zeichen der Resignation lesen.
Die Jahre 1940 bis 1966
An der Delegiertenversammlung 1942 stellte der St. Bernhards-Club ohne Erfolg den Antrag, das noch ausstehende Stiftungskapital von rund Fr. 5’000.- sei durch die SKG einzuzahlen. Eine Sammlung unter den anwesenden Delegierten ergab jedoch das schöne Ergebnis von Fr. 1’200.-. – Vermögensbestand Ende 1942: Fr. 23’620.90.
An seiner Sitzung vom 30. Januar 1943 beschloss der Zentralvorstand, die bestehende Differenz bis Fr. 25’000.- zu übernehmen. Mit Beschluss vom 15.12.1942 gewährte der Regierungsrat des Kts. Bern der Stiftung Steuerfreiheit.
Der Stiftungsrat konnte nun über den Vermögensertrag zur Deckung der Kosten für Präparate, Anschaffungen für die Bibliothek und das Fotoarchiv bis zu einem Betrag von jährlich Fr. 750.- verfügen. 1951 waren 500 Schädel vorhanden, wovon die SKG-Mitglieder 200 Exemplare beigesteuert hatten.
Als nach 22 Jahren das Vermögen auf Fr. 47’750.- angewachsen war, setzte der Stiftungsrat dieses auf Fr. 50’000.- fest.
Diese letzten 25 Jahre zusammengefasst, ergibt sich doch ein Bild einer sehr langsamen Entwicklung. Es fehlte vor allem an freiverfügbarem Kapital, um sich entfalten zu können. Erst mit dem Aufblühen der Kynologie in den sechziger Jahren konnte man von den Sektionen, den Rasseclubs und den Komitees von internationalen Hundeausstellungen vermehrte Spenden erwarten; auch die SKG erhöhte inzwischen ihren jährlichen Beitrag auf Fr. 1’000.-. Trotzdem war der Stiftungsrat eine reine Verwaltungsbehörde und hatte zur Unterstützung wissenschaftlicher Projekte keine Mittel zur Verfügung. Das Stiftungskapital durfte für Forschungszwecke nicht verwendet werden, sondern diente nur für bauliche Erweiterungen im Museum, sofern diese dem Stiftungszweck dienten. Dass der Stiftungsrat für die Aufgaben rein personell mit Ausnahme des Museumsdirektors nur aus Mitgliedern des Zentralvorstandes der SKG bestand, genügte vollauf.
Die Entwicklung ab 1967
Dieses Jahr brachte die Wendung im Finanzhaushalt der Stiftung. Die grosse Tierfreundin und Hundezüchterin Nelly Helene Frey, Rümlang, vermachte der Stiftung eine Schenkung von Fr. 50’000.- mit der Bestimmung, die wissenschaftliche kynologische Forschung zu fördern. – Ein weiteres Legat von Fr. 100’000.- mit gleichzeitiger Schenkung einer Liegenschaft in Grünenmatt (Gemeinde Lützelflüh/BE) von der Züchterin Claudine de Prêt de Calesberg stärkte die finanzielle Grundlage der Stiftung zusätzlich.
Dazu kamen 1979 von der SKT die Kapitalien von Fr. 70’000.- für einen Forschungs-Fonds und Fr. 65’000.- für einen Bau-Fonds. Letzterer sollte für eine dereinstige Finanzierung der Aus- und Umbauten der Liegenschaft Grünenmatt dienen, um dieselbe für noch zu bestimmende kynologische Zwecke verwenden zu können. Diese Verhältnisse sind heute überholt und lassen sich nicht mehr verwirklichen (Überbauung des umliegenden Geländes, Verbot einer grösseren Hundehaltung wegen Hundegebell etc.). Nach Art. 6 der Vereinbarung über diesen Fonds kann dieser, sofern sein Zweck nicht realisiert werden kann, mit der Zustimmung der SKG und des Stiftungsrates aufgelöst und das Kapital auf den SKG-Forschungs-Fonds übertragen werden. Diese Kapitalübertragung wird bei der gegenwärtigen Revision ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Mit testamentarischer Verfügung vom 30.1.1978 vermachte die inzwischen verstorbene N.H. Frey nochmals einen Betrag von Fr. 30’000.- und die am 17.5.1983 verstorbene Kynologin Alice Brandenberg-Mercier gedachte unserer Stiftung mit weiteren Fr. 10’000.-.
Die Leistungen der Stiftung
Es wäre ungerecht, zu behaupten, die Stiftung habe in den Jahren 1930 – 1967 keine Leistungen erbracht. So wurden in dieser Periode und auch nachher im Museum mehr als zwanzig wissenschaftliche Untersuchungen an Hundepräparaten durchgeführt, darunter drei Dissertationen und eine Diplomarbeit. Dazu kommen noch 28 Publikationen anderer Institute, die mit Mitteln der Stiftung mitfinanziert worden sind. Bis Ende 1983 sind rund 33 Projekte mit Unterstützungsbeiträgen von rund Fr. 106’000.- ausgeführt worden. In diesem Betrag sind Druckkostenbeiträge von Fr. 20’000.- an den «Schweizer Hundesport» für die Beilage «Zeitschrift für wissenschaftliche Kynologie» enthalten. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden Beiträge von Fr. 17’000.- für vier Gesuche bewilligt.
Immer dann, wenn sich für die SKG eine Gelegenheit bot, sich der Öffentlichkeit als ein Landesverband zu zeigen, der auch der wissenschaftlichen Kynologie grosse Bedeutung zumisst, war die Stiftung das ausführende Organ. Ein Anfang wurde mit der sehr stark beachteten Sonderausstellung über die Schweizer Hunderassen an der denkwürdigen Landesausstellung 1939 in Zürich gemacht.
Die beiden grossen Wanderausstellungen «Vom Torfhund zum heutigen Rassehund» und «Leben mit dem Hunde» wurden vom Stiftungsrat und den Mitarbeitern des Naturhistorischen Museum konzipiert und in die Tat umgesetzt. An grossen Hundeausstellungen, Symposien im In- und Ausland, Museen oder in Einkaufszentren bilden die Propagandaschauen en vorzügliches Werbemittel für die SKG. Auch die Besuche von Mitgliedern der Sektionen und Rasseclubs im Naturhistorischen Museum bedeuten für diese stets eine wertvolle kynologische Belehrung. Mitte der sechziger Jahre wurde das rund 1’500 Schädel umfassende Material vermessen und die Daten auf Randlochkarten registriert, womit eine Auswertung stark erleichtert wird. Jedes Jahr kommen Wissenschafter aus dem In- und Ausland ins Museum und nehmen von der wohl grössten Schädelsammlung Europas wertvolle Erkenntnisse mit nach Hause.
Die Publikation der Festschrift «100 Jahre kynologische Forschung in der Schweiz» (1976) war ein Gemeinschaftswerk des Stiftungsrates und der SKG. Bemerkenswert ist auch das Fotoarchiv mit Bildern von Rassehunden, das von Verlegern oder Buchautoren gerne benützt wird. Die Bibliothek von 500 Bänden und ebenso vielen Separata steht allen SKG-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Gründe für eine Revision des Stiftungs-Statutes
Die Albert-Heim-Stiftung ist eine Schöpfung der SKG, wie das bereits dargelegt wurde. Es ist daher verständlich, dass der Stiftungsrat stets von einflussreichen Mitgliedern des Zentralvorstandes der SKG besetzt war. Ihre Hauptaufgabe war, während Jahrzehnten sich ausschliesslich mit verwaltungstechnischen Routinegeschäften zu befasse. Mit der Änderung der Finanzlage der Stiftung (1967) erwuchsen aber dem Stiftungsrat neue Aufgaben, indem Beitragsgesuche für veterinärmedizinische oder kynologisch-wissenschaftliche Arbeiten materiell zu prüfen waren. Der Beizug von Fachkräften aus der Veterinärmedizin wurde daher zu einer Notwendigkeit. Mit dem Einsitz von Herrn Prof. Dr. E. Seiferle in den Stiftungsrat bahnte sich eine Änderung an.
Eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Stiftungsrates von fünf auf sechs Personen sehen die neuen Statuten vor. Die Position des Museumsdirektors unterliegt keiner Veränderung, gehört dieser wiederum ex officio unserer Behörde an. Nach geltender Ordnung gehörte der Stammbuchführer der SKG ebenfalls ex officio dem Stiftungsrat an. Nachdem die Struktur dieses Amtes durch die SKG verändert wurde, fällt auch der Einsitz eines allfälligen Stammbuchführers in den Stiftungsrat dahin.
Die neue Regelung sieht vor, dass der Zentralvorstand der SKG wie bisher drei Vertreter in den Stiftungsrat wählt, wovon einer dem ZV angehören muss. Der Museumsdirektor sitzt ex officio im Stiftungsrat. Durch die Museumskommission, die dem Burgerrat der Stadt Bern untersteht, werden künftig zwei Vertreter der Forschung gewählt, wovon einer die veterinärmedizinischen Fakultäten von Zürich oder Bern vertritt und der andere aus dem Gebiete der Naturwissenschaften (Zoologie, Verhaltensforschung etc.) stammen soll. Diese beiden Wissenschafter werden auf Vorschlag des Stiftungsrates auf drei Jahre gewählt; ebenfalls für drei Jahre werden die Vertreter der SKG bestimmt, wobei ihre Wahl mit derjenigen der ZV-Mitglieder zusammenfällt. Alle Mitglieder des Stiftungsrates sind wiederwählbar.
Mit dem Vorschlag, die Museumskommission teilweise als Wahlbehörde vorzusehen, wird folgendes bezweckt: Sie ist für alle Belange des Naturhistorischen Museums zuständig und sollte vermehrt mit der Tätigkeit unserer Stiftung vertraut gemacht werden. Als Wahlbehörde wird das automatisch der Fall sein. Das gesamte Sammelgut der Stiftung wird neuerdings durch einen Oberassistenten des Museums verwaltet (Z. Zt. Dr. M. Nussbaumer). Ein Viertel seines Arbeitsbereiches nehmen die Arbeiten für die AHS in Anspruch, d.h. er arbeitet indirekt für die SKG; trotzdem hat diese keinen anteilsmässigen Besoldungsanteil zu übernehmen, dafür sollte aber ein grösseres Mitspracherecht dem Museum eingeräumt werden.
Die fortgeschrittene Planung für einen Neu- resp. Erweiterungsbau des Museums lösst uns hoffen, dass die Erstellung eines Schauraumes für die Kynologie die gebührende Beachtung findet. Die Idee, die SKG könnte einmal ein eigenes kynologisches Museum schaffen, wird auf Jahrzehnte hinaus nicht realisierbar sein, weil die sehr kostspielige Infrastruktur eines Museums (Einrichtung, Fachpersonal, Verwaltung des Sammelgutes, Besoldungen) die Finanzkraft der SKG weit übersteigt.
Betrachtet man die Finanzen der Stiftung nach ihrer Herkunft, kann der SKG-ZV kaum mehr einen alleinigen Anspruch als Wahlbehörde geltend machen. Das Stiftungsvermögen von rund Fr. 600’000.- teilt sich wie folgt auf: Stammkapital Fr. 60’000.- (SKG und Spenden der Sektionen), Fonds der SKG Fr. 150’000.-, Fonds von privaten Spendern rund Fr. 390’000.-. Sind die privaten Spender auch Mitglieder der SKG, kann zwischen ihnen und dem ZV der SKG keine Verbindung konstruiert werden, welche den Schluss zulässt, die SKG müsse dieses Kapital vertreten.
Die vorliegenden neuen SKG-Statuten sehen richtigerweise vor, dass der Jahresbericht der Stiftung nicht mehr der SKG-Delegiertenversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden muss, da diese keine Aufsichtsbehörde der Stiftung ist. Der Jahresbericht wird aber wie bis anhin in den Organen der SKG publiziert und damit die Verbindung der SKG mit der Stiftung dokumentiert. Neu ist auch, dass die Rechnungskopien der Stiftung nicht mehr dem Sekretariat der SKG zugestellt werden, da ja drei Vertreter der SKG im Stiftungsrat sitzen und Einsicht in die Unterlagen nehmen können. Die Rechnung der Stiftung, welche durch das Finanzinspektorat der Stadt Bern überprüft wird, unterliegt künftig noch zusätzlich der Kontrolle durch einen Revisor oder durch ein Treuhandbüro.
Im weiteren sieht die vorliegende Revision der Stiftungs-Statuten noch einige kleine Abänderungen von sekundärer Bedeutung vor, auf die hier nicht eingetreten werden muss.
Thalwil, 15. April 1985 W. Glättli, Präsident des Stiftungsrates